Versicherungen sind ein heikles und gern vernachlässigtes Thema in der Beauty Branche! Aber um dieses Thema kommst Du als gute Unternehmerin nicht herum und Du solltest es Dir unbedingt zu Herzen nehmen
Wir haben daher in einer kurzen Übersicht die wichtigsten Versicherungen für Dich als Beauty Unternehmerin zusammengefasst!
Gründerin einer Einzelfirma
:
1. Obligatorisch: Einschluss der Unfalldeckung in die Krankenkassen-Grundversicherung gemäss KVG.
2. Empfohlen: Taggeld bei Krankheit und Unfall als Ersatz für die Lohnfortzahlung während zwei Jahren; üblicherweise mit einer Wartefrist von 30 Tagen verbunden (je länger die Wartefrist, desto günstiger die Prämie).
3. Wichtig: Erwerbsunfähigkeitsrente bei Krankheit und Unfall für die langfristige Absicherung bei Invalidität. Diese Leistung erfolgt im Anschluss an das Taggeld (s. Punkt 2) bis zum Pensionsalter, ergänzend zur IV aus der 1. Säule.
4. Bei zusätzlicher Anstellung von Personal: Hierfür gelten die Regeln gemäss den Angaben für Gründerinnen einer Kapitalgesellschaft.
Gründerin einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG)
:
1. Obligatorisch: Versicherungstechnisch gilt die Gründerin als Angestellte und benötigt eine Unfallversicherung gemäss UVG, welche Berufsunfälle abdeckt. Alle Personen, die mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten sind zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Kosten für die Berufsunfälle gehen zu Lasten der Firma. Die Nichtberufsunfallprämie kann vom Lohn der Mitarbeitenden abgezogen werden.
2. Empfohlen: Gemäss Gesetz besteht für die Mitarbeitenden eine Lohnfortzahlungspflicht gemäss OR 324a. Ergänzend kann für das Personal (die Gründerin gilt ebenfalls als Personal) eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen werden. Diese sichert die Lohnfortzahlung während 730 Tagen abzüglich einer bestimmten Wartefrist. Die meisten Unternehmerinnen wählen üblicherweise – aufgrund des Preis-/Leistungsverhältnisses – eine Wartefrist von 30 Tagen. 50% dieser Kosten können den Mitarbeitenden vom Lohn abgezogen werden.
3. Obligatorisch: Sobald eine Mitarbeitende (inkl. Gründerin) mehr als CHF 21'330 pro Jahr bzw. CHF 1'775.50 pro Monat verdient, muss eine Pensionskasse obligatorisch versichert werden. Es stehen grundsätzlich zwei Systeme zur Auswahl. Einerseits die sogenannte «Vollversicherung» für Unternehmerinnen, welche keine finanziellen Risiken eingehen wollen. Andererseits gibt es «teilautonome Lösungen», welche je nach Anbieter ein höheres oder tieferes Anlagerisiko mit entsprechend positiver und negativer Partizipation am Erfolg beinhalten. Aufgrund der Sicherheit sind Vollversicherungen teurer als teilautonome Lösungen. In beiden Systemen gibt es eine Vielzahl von Ausgestaltungsmöglichkeiten der Deckungen (z.B. mehr Leistungen für Pensionierung oder bei Invalidität oder im Todesfall inkl. Einschluss Konkubinatspartner etc.). Achtung: Einige Anbieter haben hohe Minimalprämien von mehreren Tausend Franken.
Für alle Unternehmerinnen
:
1. Wichtig: Die Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckung für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten. Usanz ist eine Versicherungssumme von CHF 5 Mio. Wichtig dabei ist, dass die Tätigkeitsgebiete exakt in der Police erwähnt sind (dies ist einer der Stolpersteine beim Abschluss solch einer Police).
2. Ergänzend: Je nach Wert Ihres betrieblichen Hab und Gutes macht es Sinn, eine Sachversicherung gegen Feuer, Einbruch und Wasser abzuschliessen. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme nicht zu tief angesetzt ist, um eine allfällige Unterversicherung und damit verbunden eine Leistungskürzung zu vermeiden. Optionen sind üblicherweise die Versicherung für Betriebsunterbruch infolge Feuer, Einbruch und Wasser. Weitere Optionen sind technische Versicherungen für EDV, Maschinen und Geräte.
3. Ergänzend: Der Betriebsrechtsschutz bietet rechtlichen Beistand und versichert Anwalt- und Gerichtskosten. Wichtig ist, dass das Vertragsrecht mitversichert ist.